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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2022 - 6 Sa 199/21   

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https://dejure.org/2022,19105
LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2022 - 6 Sa 199/21 (https://dejure.org/2022,19105)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.01.2022 - 6 Sa 199/21 (https://dejure.org/2022,19105)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Januar 2022 - 6 Sa 199/21 (https://dejure.org/2022,19105)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 626 Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG
    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Pflegehelferin wegen Verleumdung einer Kollegin

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abmahnung; betriebliches Eingliederungsmanagement; Interessenabwägung; außerordentliche fristlose Kündigung; ordentliche Kündigung; verhaltensbedingte Kündigung; Pflegeeinrichtung; Pflegehelferin; Verhältnismäßigkeit; Verleumdung; Außerordentliche fristlose; hilfsweise ...

  • rechtsportal.de

    Abmahnung; betriebliches Eingliederungsmanagement; Interessenabwägung; außerordentliche fristlose Kündigung; ordentliche Kündigung; verhaltensbedingte Kündigung; Pflegeeinrichtung; Pflegehelferin; Verhältnismäßigkeit; Verleumdung; Außerordentliche fristlose; hilfsweise ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 138/21

    Ordentliche Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2022 - 6 Sa 199/21
    Mit Hilfe eines bEM können mildere Mittel als die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erkannt und entwickelt werden (BAG 18. November 2021 - 2 AZR 138/21 - Rn. 3, 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 38, jeweils zitiert nach juris).

    Hierbei wird zugunsten der Klägerin unterstellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX aF SGB IX im Streitfall vorgelegen haben, weil die Klägerin vor Ausspruch der Kündigung innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt war und der Beklagte daher grundsätzlich verpflichtet war, - gegebenenfalls neuerlich (vgl. BAG 08. November 2021 - 2 AZR 138/21 - Rn. 18, zitiert nach juris) - ein betriebliches Eingliederungsmanagement im Sinne der Norm durchzuführen.

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2022 - 6 Sa 199/21
    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 40, zitiert nach juris).

    Einer Abmahnung bedarf es demnach nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 41; 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 22 mwN, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2022 - 6 Sa 199/21
    Mit Hilfe eines bEM können mildere Mittel als die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erkannt und entwickelt werden (BAG 18. November 2021 - 2 AZR 138/21 - Rn. 3, 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 38, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2022 - 6 Sa 199/21
    Danach ist eine Klageerweiterung in der Berufungsinstanz zulässig, wenn entweder der Gegner einwilligt oder das Gericht die Klageerweiterung für sachdienlich hält und diese auf Tatsachen gestützt ist, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung ohnehin zugrunde zu legen hat (BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 18, zitiert nach juris) .
  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2022 - 6 Sa 199/21
    Sonstige Umstände, die Gegenstand der weiteren Interessenabwägung sein können, wie etwa ein bislang unbelastetes Arbeitsverhältnis, haben bei der Prüfung der Schwere der Pflichtverletzung außer Betracht zu bleiben (vgl. insgesamt: BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 27, zitiert nach juris) .
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2022 - 6 Sa 199/21
    b) Es bedarf keiner Entscheidung, ob die vorstehenden Grundsätze sinngemäß grundsätzlich auch auf verhaltensbedingte Kündigungen anwendbar sind, die aus arbeitgeberbezogenen und/oder arbeitsplatzunabhängigen Gründen ausgesprochen wurden und bei denen eine anderweitige Beschäftigung bereits deshalb oder angesichts der Erheblichkeit der Vertragspflichtverletzung kein geeignetes milderes Mittel zur Vermeidung einer Wiederholungsgefahr darstellen kann (vgl. zur Frage der Zumutbarkeit anderweitiger Beschäftigung: BAG 06. Oktober 2005 - 2 AZR 280/04 -Rn. 33, zitiert nach juris; KR - Rachor 13. Aufl. § 1 KSchG Rn. 441).
  • BAG, 12.01.1995 - 2 AZR 456/94

    Kündigung: außerordentliche Kündigung: verbaler und tätlicher Angriff auf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2022 - 6 Sa 199/21
    Zu den Mindestangaben über die Person des zu kündigenden Arbeitnehmers, deren Fehlen zur Unwirksamkeit der Kündigung entsprechend § 102 BetrVG führen, zählt nur die Schwerbehinderteneigenschaft, nicht jedoch einen geringeren Grad der Behinderung, der keinen Sonderschutz auslöst; würde man eine Unwirksamkeit der Kündigung entsprechend § 102 BetrVG bei der Nichtmitteilung eines geringeren Grads der Behinderung annehmen, den der Arbeitgeber möglicherweise aus seiner Sicht angesichts der Schwere der Vorwürfe gegen den Arbeitnehmer bei der Gesamtabwägung für nicht entscheidend gehalten hat, so würde dies das notwendige Maß der analogen Anwendung der entsprechenden Vorschriften auf den Fall einer nicht ordnungsgemäßen Anhörung überschreiten (vgl. BAG 12. Januar 1995 - 2 AZR 456/94 - Rn. 21; KR-Rinck § 102 BetrVG Rn. 75).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2022 - 6 Sa 199/21
    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 27; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 34, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2022 - 6 Sa 199/21
    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 27; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 34, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2022 - 6 Sa 199/21
    Beruft er sich auf krankheitsbedingte Gründe kann es erforderlich sein, dass er substantiiert darlegt, woran er erkrankt war und weshalb er deshalb seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen konnte (BAG 03. November 2011 - 2 AZR 748/10 - Rn. 23; LAG Rheinland-Pfalz 24. Mai 2019 - 1 Sa 418/18 - Rn. 77 , jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2004 - 6 Sa 654/04

    Vorwurf der sexuellen Belästigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 1 Sa 418/18

    Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigungen - fehlendes Verschulden -

  • BAG, 10.09.1982 - 7 AZR 201/80
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